Allgemeine Vereinsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages: Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie den Abschluss des Vertrages an. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Bestätigung) von Seiten des Vereins.

2. Bezahlung: Bei allen Projekt-Angeboten kann in Bar oder mit Überweisung bezahlt werden. Zahlungseingang ist spätestens am Beginntag der Aktivität, dies gilt auch bei Barzahlung. Für alle Camps oder mehrtätigen Events ist mit der schriftlichen Anmeldung eine 50% Anzahlung zu entrichten.

3. Stornobedingungen: Im Krankheitsfall vor Beginn der Aktivität kann mit Vorlage einer ärztlichen Bestätigung kostenfrei storniert werden. Der Beitrag wird zu 100% rückerstattet. Bei einer Stornierung bis 29 – 20 Tage vor Beginn des Kurses oder der Aktivität wird eine Stornogebühr von 25 % fällig. Bei einer Stornierung bis 19 – 10 Tage vor Beginn des Kurses oder der Aktivität wird eine Stornogebühr von 50 % fällig. Bei einer Stornierung bis 9 – 4 Tage vor Beginn des Kurses oder der Aktivität wird eine Stornogebühr von 65 % fällig. Bei einer Stornierung bis 3 Tage vor Beginn des Kurses oder der Aktivität wird eine Stornogebühr von 85 % fällig. Bei Abbruch der Leistung während des Kurses oder der Aktivität gibt es keine Rückerstattung (z.B. Krankheit, Heimweh, disziplinäre Gründe).

4. Haftung: Der Umgang mit Tieren und das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter und Kursleiter schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern sie nicht auf vorsätzlicher oder grober Vertragsverletzung beruhen. Die Teilnahme an Outdoor- Sportaktivitäten, wie niedrige und hohe Seilelemente, Bogenschießen etc., sowie Wassersportarten, wie Kanu fahren und Schwimmen ist nur unter Aufsicht der dafür ausgebildeten Pädagogen erlaubt. Die Regeln werden den Kindern und Jugendlichen vor Ort erklärt. Soweit der Verein für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen.

5. Änderungen der Kursleitung und Kurstermine sowie Absage der Camps und Aktivitäten des Vereins sind uns vorbehalten

6. Gerichtsstand ist Wien

7. Das Betreten von sämtlichen Vereinsflächen, an dem die Aktivitäten durchgeführt werden, erfolgt auf eigene Gefahr.

8. Aufklärungspflicht: Bei allen Aktivitäten haben die Eltern die Aufklärungspflicht gegenüber dem Verein über besondere Bedürfnisse und Handicaps des Kindes (z.B. Allergien, Nahrungsunverträglichkeiten, Schwimmfähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, ärztliche und psychiatrische Diagnosen, etc.)

9. Medikamentenverabreichung: Falls das Kind auf rezeptpflichtige Medikamente angewiesen ist, und eine Hilfestellung der Betreuungsperson notwendig ist, verpflichten sich die Eltern, eine ärztliche Verabreichungsdelegation zu bringen. Auf dieser müssen die Namen der Betreuungspersonen versehen sein und alle Angaben zu ordentlichen Medikament Verabreichung.

10. Outdoor – Ausrüstung: Am Vereinsgrundstück und in der Natur können die Kinder schmutzig/nass werden. Daher ist es wichtig, dass die Kinder den Witterungsverhältnissen entsprechend gekleidet sind. Um das reine Naturerlebnis zu fördern, ist es wichtig, den Kindern das Erlebnis mit allen Sinnen zu ermöglichen. Wir bitten Sie dafür zu sorgen, dass ihr Kind alle auf der Ausrüstungsliste angeführten Ausrüstungsgegenstände (Kleidung, Taschenlampe, etc…) zum Camp oder der Aktivität des Vereins, mitnimmt. Bei Fehlen von angemessener Ausrüstung kann ihr Kind an bestimmten Aktivitäten nicht teilnehmen, da die Sicherheit und Gesundheit gefährdet sein könnte.

11. Datenschutz: Für die interne Bearbeitung werden die Anmeldedaten elektronisch ge-speichert und können in Zukunft zur Information über Veranstaltungen und Angebote, die den Verein Future Together betreffen, verwendet werden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Insbesondere Daten zur Gesundheit der Kinder unterliegen einem besonderen Schutz und werden ausschließlich zum Zwe-cke der besseren Information der betreffenden Betreuungspersonen am Camp oder während der Aktivitäten des Vereins, sowie von Personal aus dem Gesundheitswe-sen, wie Ärzten, im Anlassfall verwendet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die von den TeilnehmerInnen im Laufe des Feriencamps gemachten Foto- und Filmaufnahmen unentgeltlich zur Eigenwer-bung zu verwenden. Der Veranstalter verpflichtet sich, keine kompromittierenden Bil-der zu veröffentlichen. Auf Veröffentlichungen, die von den Kindern ausgehen (etwa in sozialen Netzwerken) hat der Veranstalter keinen Einfluss und kann dafür nicht haften. Bildmaterial: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass während der Camps oder Akti-vitäten, Foto- und Filmteams vor Ort sein können, die diverse Aktivitäten (wie z.B. Teamspiele, Kanufahrten, Pferdeeinheiten, etc.) fotografisch oder per Videoaufnahme dokumentieren. Diese Fotos und Videos können in Zusammenhang mit dem Verein Future Together veröffentlicht werden oder als Erinnerungen nach dem Sommer an alle Teilnehmer weitergegeben werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, erhält Ihr Kind ein „No-Photo Armband“. Dies ist im Anmeldeformular für die Camps oder Aktivitäten des Vereins anzugeben. Unser Fotograf achtet dann darauf, dass Ihr Kind nicht fotografiert wird. Als Betroffene/r der Datenverarbeitung haben Sie gegenüber dem Auftraggeber die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und die Beendigung der weiteren Verarbeitung, wenn die Rechtsgrundlage der Verar-beitung ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Auftraggebers ist, oder die Da-ten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder statistischen Zwecken verarbeitet werden. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, eine erteilte Einwilligung für die Datenver-arbeitung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

12. Reklamation: Wir sind bemüht, den Aufenthalt auf den Camps und bei den Aktivitäten des Vereins Future Together für alle Kinder und Jugendliche zu einem positiven Erlebnis zu gestalten. Sollten dennoch Mängel oder Unzufriedenheit auftreten, ist dies unmittelbar nach Feststellung dem Veranstalter mitzuteilen. Im Nachhinein reklamierte Mängel können nicht berücksichtigt werden.

13. Jugendschutzbestimmung: Während der Camps und der Aktivitäten des Vereins Future Together gelten die Jugendschutzbestimmung von Niederösterreich (http://www.noe.gv.at/noe/Jugend/Jugend.html).

14. Gewährleistung: Wir gewährleisten im Sinne der Aufsichtspflicht, die Kinder und Jugendlichen ordnungsgemäß zu betreuen. Wir gewährleisten ausgebildete Pädagogen für die Durchführung der Programme. Wir gewährleisten die Einhaltung und angemessene Betreuung für die im Anmeldeformular angeführten Punkte in Bezug auf die Gesundheit und Besonderheiten des Kindes oder Jugendlichens (Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien, Schwimmkenntnisse…).